04
Jul
Aufsätze
Änderungen im Fahrerlaubnisrecht ab dem 19.1.2013
Ab 2013 werden Führerscheine nur befristet ausgestellt. Außerdem kommen neue Fahrerlaubnisklassen, Neuregelungen für den Anhängerbetrieb und ein höheres Mindestalter für schwere Nutzfahrzeuge. Von Marco Schäler, Polizeihauptkommissar
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02
Nov
Aufsätze
Mindestalterregelung bei ausländischen Fahrerlaubnissen
Zum 01.07.20111 wurden die §§ 29 und 31 der Fahrerlaubnis-Verordnung geändert. Dabei wurde eine Regelung im Zusammenhang mit der Unterschreitung des Mindestalters bei der Erteilung einer ausländischen Fahrerlaubnis geschaffen. Von Volker Kalus Mindestalterregelung bei ausländischen Fahrerlaubnissen Bisher wurde den Inhabern einer Fahrerlaubnis, die diese im Ausland vor Erreichen des 18. Lebensjahres erworben haben eine – vorübergehende – Fahrberechtigung eingeräumt. Seit der Änderung der FeV ist dies ausgeschlossen. Davon sind sowohl Inhaber einer EU-/EWR- Fahrerlaubnis als auch Inhaber von Anlage 11 - oder Drittstaatenfü ...
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11
Okt
Urteile
VGH München: Inlandsungültigkeit einer österreichischen Fahrerlaubnis
Leitsätze der Redaktion: 1. Im Einzelfall kann unter Geltung der dritten EU-Führerscheinrichtlinie die bloße Tatsache, dass der Betroffene von einem EU-Mitgliedstaat einer Führerscheinmaßnahme unterzogen wurde, allein nicht ausreichend für die Nichtanerkennungsverpflichtung betreffend die von einem anderen Mitgliedstaat erteilten Fahrerlaubnis sein, wenn kein ausreichender Bezug zum Hoheitsgebiet des ersten Mitgliedstaats besteht. 2. Ein ausreichender Bezug in diesem Sinn ist gegeben, wenn der Betroffene in dem Staat, der ihn einer Führerscheinmaßnahme unterzogen hat, gewerblich tätig ist. 3. Für die Frage, ob ein Betroffener in ...
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07
Sep
Aufsätze
Neuerungen im Fahrerlaubnisrecht ab 2013
Am 9. Dezember 2010 ist die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und am 1. Januar 2011 die Fünfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung in Kraft getreten. Die Sechste Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung tritt am 19. Januar 2013 in Kraft. Unser Autor fasst die wichtigsten kommenden Änderungen zusammen. Von Peter LippertDie wichtigste Neuerung ist die ab dem Januar 2013 vorgesehene Befristung der Führerscheindokumente auf 15 Jahre. Allerdings gelten lange Übergangsfristen. Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind erst bis zum 19. Januar 2033 umzutauschen. Auf die Fahrberechtigung hat die Befristung der Führerscheindokumente keinen ...
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11
Aug
Aufsätze
Erteilung des Feuerwehrführerscheins endlich geregelt
Im Zuge der Novellierung des Fahrerlaubnisrechts wurden die Fahrerlaubnisklassen europaweit neu geordnet. Die Vereinheitlichung brachte nicht nur einen neuen Scheckkartenführerschein mit sich, sondern auch die Abkehr von der alten numerischen Klasseneinteilung. Dieser neue Klassenzuschnitt brachte es mit sich, dass sich die Fahrerlaubnisklasse B zur Standardklasse der Führerscheinneulinge entwickelte. Insbesondere Mitglieder freiwilliger Hilfsorganisationen stehen dadurch jedoch vor dem Problem, deren Fahrzeuge nicht mehr führen zu dürfen, da sie aufgrund ihrer Technik den Grenzwert von 3500 kg zulässiger Gesamtmasse (zGM) überschreiten. Um dem drohenden Mangel an ausgebildeten Fahrern zu ...
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11
Aug
Aufsätze
Aberkennung einer im EU-Ausland erworbenen Fahrerlaubnis
In bestimmten Fällen ist es einem Aufnahmestaat möglich, in seinem Hoheitsgebiet den von einem anderen Mitgliedsstaat ausgestellten Führerschein nicht anzuerkennen. Zuletzt hatte sich der EuGH mit dieser Frage beschäftigt (Der Fall „Grasser“ EuGH, Urteil vom 19. Mai 2011 Az. C-184/10, veröffentlicht und kommentiert in VD 06/11 S. 171). Von Volker Kalus Die deutschen Fahrerlaubnisbehörden stellen die Inlandsungültigkeit einer im Ausland erworbenen Fahrerlaubnis gem. § 28 Abs. 4 Nr 2 FeV fest. Demnach gibt es zwei Varianten, nach denen eine Anerkennung einer EU/EWR-Fahrerlaubnis ausgeschlossen werden kann:Variante 1 – Der Wohnsitzverstoß ergibt sich direkt aus dem ausländischen Führerschein, ...
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11
Aug
Aufsätze
Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde bei Zweifeln an der gesundheitlichen Eignung eines Verkehrsteilnehmers
Wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führen will, muss (ständig) geeignet und befähigt dazu sein. Die Befähigung, also die Kenntnis der Verkehrsregeln und den hinreichend sicheren Umgang mit dem Kfz, weist der Fahrerlaubnisbewerber in der Fahrprüfung nach. Eine Eignungsprüfung, d. h. ein Nachweis der körperlichen und geistigen „Leistungsfähigkeit“, findet – abgesehen von einem Sehtest – nur bei Erteilung des Bus- und Lkw-Führerscheins (Klassen C und D) und der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung statt. Hier gibt es die Eingangsuntersuchung und Wiederholungsuntersuchungen (§ 11 Abs. 9 FeV i. V. m. Anlage 5). Bei der Erteilung der Klassen A und B wird die Eignung nicht gesondert ...
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08
Jun
Urteile
EuGH: Inlandsungültigkeit einer unter Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis erteilten ausländischen EU-Fahrerlaubnis
Leitsatz der Redaktion: Es ist einem Aufnahmemitgliedstaat nicht verwehrt, es abzulehnen, in seinem Hoheitsgebiet den von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein anzuerkennen, wenn aufgrund von Angaben in diesem Führerschein feststeht, dass die den ordentlichen Wohnsitz betreffende Voraussetzung nach Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 91/439/EWG nicht beachtet wurde. Der Umstand, dass der Aufnahmemitgliedstaat auf den Inhaber des Führerscheins zuvor keine Maßnahme im Sinne des Art. 8 Abs. 2 dieser Richtlinie angewandt hat, ist insoweit unbeachtlich. Gründe (Auszüge): I. Die Klägerin des Ausgangsverfahrens wendet sich gegen die ...
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02
Feb
Recht + Steuern/Urteile
OVG NRW: Keine Abweichung vom Punktesystem
OVG NRW: Keine Abweichung vom Punktesystem Leitsätze Vom Punktesystem des § 4 StVG darf nur in eng begrenzten, besonders gelagerten Ausnahmefällen abgewichen werden. Das Merkmal „notwendig“ in § 4 Abs. 1 Satz 2 StVG ist ein unbestimmter Rechts-begriff. Er eröffnet der Straßenverkehrsbehörde keinen Beurteilungsspielraum, sondern unterliegt der unbeschränkten gerichtlichen Kontrolle. Wird die Beibringung eines Med.-Psych. Gutachtens (MPU) angeordnet, muss sich aus der Anforderung ergeben, warum die Behörde ausnahmsweise von den Maßnahmen des Punktesystems abweicht. Dort nicht angeführte Gründe bleiben außer ...
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02
Feb
Aufsätze
Aktuelle Änderungen im Fahrerlaubnisrecht
Zum Dezember 2010 und Januar 2011 sind einige Änderungen im Fahrerlaubnisrecht in Kraft getreten1. Durch das Gesetz zur Änderung des StVG und des KfsachvG v. 02.12.2010 (BGBl. I Nr.61 vom 08.12.2010) und die 5. Verordnung zur Änderung der FeV und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (BGBl. I Nr. 67 vom 27.12.2010) haben sich wesentliche Änderungen ergeben. Die Änderungen in der Fahrerlaubnisverordnung basieren auf deren Neufassung, die am 19.12.2010 in Kraft getreten ist (BGBl. I Nr. 65 vom 17.12.2010) Die Vorfassung der FeV ist zum gleichen Datum außer Kraft gesetzt worden. Folgende Themen sind von den Änderungen betroffen. Von Volker ...
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