10
Dez
Aufsätze
Neuerungen zur Sicherheit des Fahrradverkehrs
Schon mit der sogenannten Fahrradnovelle von 1997 wurden eine Reihe von Maßnahmen zur Förderung und Verbesserung der Sicherheit des Fahrrad-verkehrs umgesetzt. Die praktischen Erfahrungen haben jedoch gezeigt, dass diese noch weiter verbessert werden können. Ziel der Änderungsverordnung ist daher die Straffung und Vereinfachung der Radverkehrsvorschriften. Darüber hinaus werden den zuständigen Behörden mehr Handlungsspielräume und eine größere Flexibilität für ihre Entscheidungen eingeräumt.1 Die Änderungen der Straßenverkehrsordnung sind zum 1.9.2009 in Kraft getreten.
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06
Nov
Aufsätze
Die neue StVO 2009 (Teil 3)
Die neue StVO 2009 - Wegfallende, gestrichenen, verschobene und neue Verkehrszeichen Teil 3
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11
Sep
Aufsätze
Die neue StVO 2009 - wegfallende, gestrichene, verschobene und neue Verkehrszeichen - Teil 2
Am 1. September 2009 ist die neue StVO 2009 in Kraft getreten. Der Beitrag gibt
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11
Sep
Aufsätze
§ 254 BGB; Fahrradhelme ja oder nein?
Gerichte auf höchster Ebene befassen sich mit der Problematik des Fahrradhelm-
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10
Aug
Aufsätze
Die neue StVO 2009 - wegfallende, gestrichene, verschobene und neue Verkehrszeichen (Teil1)
Am 1. September 20091 wird die neue StVO 2009 in Kraft treten. Der Beitrag gibt
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08
Jun
Aufsätze
Die neue StVO 2009
Am 1. September 2009 wird die neue StVO 2009 in Kraft treten. Der Beitrag wirft schlaglichtartig einen Blick auf die bevorstehenden Änderungen.
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13
Mai
Aufsätze
Straßenmarkierungen gegen den Schilderwald
Autor Rupert Schubert beschreibt einen Modellversuch, der in Hamburg stattfindent. Die kommenden Änderungen der StVO zielen darauf, den Schilderwald in Deutschland zu reduzieren. Auch Straßenmarkierungen könnten ein wirksamer Ersatz für Schilder z.B. im Bereich von Halt- und Parkverboten sein.
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28
Feb
Aufsätze
Telefonieren am Steuer: Interessant für die Rechtsprechung?
Seit dem 1.2.2001 ist mit der 33. Änderungsverordnung zur StVO der § 23 durch Abs. 1 a ergänzt worden. Was hat sich in fast sechs Jahren getan?
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28
Feb
Urteile
Dienstfahrzeug
1. Polizeibeamte sind gemäß § 35 Abs. 1 StVO von der Einhaltung der allgemeinen Verkehrsvorschriften befreit, wenn dies für die Erfüllung ihrer hoheitlichen Aufgaben dringend geboten ist. Werden sie lediglich wegen einer Sachbeschädigung zu Hilfe gerufen, dürfen sie ihr Dienstfahrzeug im Regelfall nicht unverschlossen und mit steckendem Zündschlüssel abstellen (Verstoß gegen § 14 Abs. 2 StVO). Dem das Fahrzeug führenden Polizeibeamten steht insoweit jedoch ein Beurteilungsspielraum zu, so dass es auf die besonderen Umstände des Einzelfalls ankommt.
19
Jan
Aufsätze
Beschränkung des Schilderwaldes nach § 45 Abs. 9 StVO
Durch die Änderung der Straßenverkehrsordnung im Jahre 1997 wurde eine neue Bestimmung in die StVO aufgenommen, der § 45 Abs. 9. Damit wurde eine Rechtsgrundlage geschaffen, um der Überbeschilderung im Lande entgegen zu wirken.
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