10
Apr
Aufsätze
Sonderrechte für Fahrzeuge mit besonderen Aufgaben
Neben den Sonderrechten für Polizei und Hilfsdienste räumt die StVO in § 35 Absatz 6 auch Fahrzeugen der Straßenwacht und der Müllabfuhr sowie weiteren mit öffentlichen Aufgaben bedachten Fahrzeugen zusätzliche Rechte ein. Der Autor gibt einen Überblick.
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06
Feb
Aufsätze
Erwachsenentretroller und Pkw-Anhänger
Durch die 36. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften und die 9. Ausnahmeverordnung zur StVO wurden die Voraussetzungen für Tretroller und Pkw-Anhänger geändert.
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06
Feb
Urteile
Lkw-Überholverbot
Der kläger wehrt sich - erfolgreich - gegen die Anordnung eines Lkw-Überhoöverbotes vor und auf einer Brücke. Soweit die Straßenbaubehörde ihre Anordnung auf § 45 Abs. 2 StVO stützt, ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt. Zwar ist die Tatbestandsseite dieser Vorschrift erfüllt, denn unstreitig liegen statische Mängel am Brückenbauwerk vor, die nach dem Ergebnis der statischen Überprüfung Verkehrsbeschränkungen zur Verhütung außerordentlicher Schäden erforderlich machen. Hinsichtlich
05
Dez
Aufsätze
Rechtsprobleme beim Schleppen und Abschleppen
Abschleppvorgänge im öffentlichen Straßenverkehr bedeuten immer
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07
Nov
Urteile
Geltungsbereich eines Zusatzschildes
Ein Zusatzschild im Sinne des § 39 Abs. 2 Sätze 2 bis 5 StVO, welches sich unter mehreren übereinander angebrachten Verkehrszeichen befindet, gilt nur für das unmittelbar über dem Zusatzschild angebrachte Verkehrszeichen.
12
Okt
Aufsätze
Anmerkungen zum "Sprinterbeschluss"
Das Bayerische Oberste Landesgericht hat die Diskussion über die rechtliche Einordnung von Kleintransportern belebt (s. Seite 272). Die Autorin arbeitet die zahlreichen ungeklärten Fragen heraus, die selbst vor dem Hintergrund des Beschlusses geblieben sind.
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10
Okt
Urteile
Sprinterbremse
Nach den Feststellungen des Amtsgerichts war das Fahrzeug (der Sprinter) nach Bauart und Einrichtung nicht zur Personenbeförderung, sondern zum Gütertransport, nämlich zur Automatenbeförderung, bestimmt. Außer der Sitzbank für Fahrer und Beifahrer befanden sich keine weiteren Sitzgelegenheiten im Fahrzeug. Die Sitzbank war durch eine feste Wand von der Ladefläche getrennt. Das Fahrzeug war auch am Tattag als Lastkraftwagen zum Transport von Automaten eingesetzt gewesen. Außerdem überschritt sein zulässiges Gesamtgewicht mit 4,6 t den in § 18 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 StVO angeordneten Grenzwert von 3,5 t, ab welchem für Lastkraftwagen die Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h gilt.
06
Jun
Aufsätze
Fahren auf Sicht: Eine vernachlässigte Pflicht
Nicht angepasste Geschwindigkeit sowie die Missachtung des Sichtfahrgebots zählen zu den wichtigsten Unfallursachen. Der Autor fasst die aktuelle Rechtsprechung zu diesem Thema zusammen.
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06
Jun