27
Dez
Aufsätze
Verkehrshindernisse und Verkehrsbeeinträchtigungen
Das Straßenverkehrsrecht dient dem Zweck, die spezifischen Gefahren, Behinderungen und Belästigungen auszuschalten oder wenigstens zu mindern, die mit der Straßenbenutzung unter den Bedingungen des modernen Verkehrs verbunden sind.
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27
Dez
Aufsätze
Eis und Schnee auf Fahrzeugdächern
Jedes Jahr kommt es durch nicht entferntes Eis oder Schnee auf Fahrzeugdächern zu schweren Unfällen oder aber zumindest zu Gefährdungssituationen und Beinaheunfällen.
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03
Nov
Aufsätze
Zur Deutung des § 3 Abs. 3 Buchstabe c StVO
Grundsätzlich kann gesagt werden, dass ein Großteil der Unfälle auf der Straße durch nicht angepasste Geschwindigkeiten verursacht werden. Vielfach ist es aber auch die Unkenntnis, welche Geschwindigkeiten wo erlaubt sind. Aber auch die eigene Überschätzung des Fahrers mit der gefahrenen Geschwindigkeit das Fahrzeug sicher Händeln zu können.
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06
Apr
Aufsätze
Aktuelle Änderungen des Straßenverkehrsrechts
In den letzten Monaten hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) dem Bundesrat zu zahlreichen Fragen des Straßenverkehrsrechts Änderungsvorschläge unterbreitet. Der nicht unerhebliche Umfang hängt u. a. damit zusammen, dass mehrere Vorhaben wegen des vorzeitigen Endes der letzten Legislaturperiode nicht mehr zum Abschluss geführt werden konnten und jetzt wieder aufgegriffen werden. Es sind dies vor allem die 40., 41. und 43. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (StVRÄndV), die Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung und die 7. Ausnahmeverordnung zur StVO . Zu nennen ist darüber hinaus die Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr, der der Bundesrat am 10.02.2006 zugestimmt hat . Nachfolgend wird ein Überblick über die wesentlichen Neuregelungen gegeben.
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06
Feb
Aufsätze
Sonderparkberechtigungen nach der StVO
Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist grundsätzlich präferenz- und privilegienfeindlich . Zur Erfüllung bestimmter verkehrspolitischer Zwecke sieht die StVO jedoch in § 45 bzw. § 46 Ausnahmeregelungen vor, die es den Straßenverkehrsbehörden erlauben, für spezielle Bevölkerungsgruppen Sonderparkrechte zu vergeben.
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16
Nov
Aufsätze
Warnwestenpflicht auch in Deutschland?
In mehreren europäischen Staaten wurde in letzter Zeit zur Verbesserung der Verkehrssicherheit die Pflicht zum Mitführen und Tragen einer Warnweste bei Pannen oder Unfällen eingeführt. Auch in Deutschland wird darüber diskutiert. Rechtslage und Argumente pro und contra werden dargestellt.
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16
Nov
Aufsätze
Der Verkehrsunterricht als Maßnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit
Erst in jüngster Zeit ist das Problem von „Verkehrsrowdies“ wieder verstärkt ins Blickfeld der Öffentlichkeit geraten. So wurde auf dem diesjährigen Verkehrsgerichtstag in Goslar über die Einführung neuer Straftatbestände für Drängler und Raser beraten.
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26
Aug
Aufsätze
Rechtsfragen zur straßenverkehrsrechtlichen Anordnung im Sinne von § 45 StVO
§ 45 StVO enthält eine Art „Generalklausel“ für straßenverkehrsbehördliche Anordnungen. Wenn die Bestimmung auch übersichtlich gestaltet ist, so ergibt sich doch eine Reihe von Fragen, auf die im folgenden eingegangen werden soll.
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26
Aug
Aufsätze
Die Begleitung von Großraum- und Schwertransporten
Großraum- und Schwertransporte, also Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen, die die gesetzlich zugelassenen Maße und Gewichte der StVZO überschreiten, benötigen für ihre Fahrt auf öffentlichen Straßen eine (fahrzeugbezogene) Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO und eine (straßen- bzw. streckenbezogene, den Einsatz der Fahrzeuge regelnde) Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO .
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14
Jun
Aufsätze
Die Fahrradrikscha – doch kein Fahrrad?
In Heft 12 des Verkehrsdienstes Jahrgang 2004 äußerte sich das OLG Dresden in einem Beschluss zu der Rechtsfrage, ob eine Fahrradrikscha unter den Anwendungsbereich von § 21 Abs. 3 StVO fällt . Im Ergebnis verneinte der Senat die Anwendbarkeit, weil es über die Anwendung verschiedener juristischer Auslegungsmethoden zu dem Schluss gelangte, dass eine Fahrradrikscha kein Fahrrad im Sinne der Schutzvorschrift des § 21 Abs. 3 StVO sei. Diese einengende Auslegung ist nicht haltbar und führt im Ergebnis zu einem Mehr an Unsicherheit auf den Straßen.
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